Die Schulbegleitung als ergänzende Schulhilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung oder Störung beim Schulbesuch sowohl an Förderschulen, als auch an Regelschulen auf unmittelbare, individuelle Unterstützung angewiesen sind.
Eine Schulbegleitung kann auf der Grundlage der Gesetzgebungen §§ 53 und 54 SGB XII sowie § 35a SGB VIII beantragt werden.
Schulbegleiter ist nur eine Bezeichnung für das Berufsfeld und ist gleichzusetzen mit Integrationshelfer, Schulassistent etc. Schulbegleiter ist jedoch der Begriff, der sich in Zukunft durchsetzen soll.
Schulbegleitung trägt dazu bei, alle Schüler zur Erfüllung der Schulpflicht in den Klassenverband und die Schulgemeinschaft integrieren zu können. Hierzu können Schüler mit herausforderndem Verhalten, mit besonderen Kommunikationsbedürfnissen, mit Bedarf an pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Hilfen oder Schüler, die sich selbst oder andere gefährden, gehören. All diese Schüler werden durch KidzzInForm fachlich und individuell im Schulalltag und ggf. darüber hinaus, begleitet.
Die fachlich qualifizierte Schulbegleitung leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des neuen Inklusionsgesetzes. Seit dem Sommer 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf inklusives Lernen. Allerdings können viele Schüler nur mit Unterstützung einer fachlich qualifizierten Schulbegleitung erfolgreich den „Gemeinsamen Unterricht“ besuchen.
Qualität in der Schulbegleitung ist im Bereich der ergänzenden Schulhilfen ein wichtiger Faktor für einen reibungslosen gemeinsamen Unterricht.
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