Inklusion umfasst das Zusammensein und gegenseitige Akzeptieren aller Menschen. Jeder nimmt aktiv am gesellschaftlichen Leben teil, niemand wird ausgegrenzt. Hier geht es nicht nur um Menschen mit Behinderung sondern auch um sozial Benachteiligte, Ältere oder Migranten - im Prinzip um alle und jeden.
Daher ist Inklusion als gesamtgesellschaftlicher Prozess zu sehen. Dieser Prozess schließt keinen aus, alle sind beteiligt. Der eine mehr, der andere weniger aktiv.
Durch die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention am 13. Dezember 2006 ist in Deutschland die Entwicklung hin zu einem Inklusiven Bildungssystem angestoßen worden. Seit dem die Bonner Erklärung zur Inklusiven Bildung in Deutschland am 20.03.2014 verabschiedet wurde, wurde das „Recht auf gemeinsames Lernen im allgemeinen Bildungssystem“ nochmals deutlich formuliert.
Integration und Inklusion sind zwei Worte, die nicht dasselbe bedeuten, obwohl es in unserem Zusammenhang in beiden Fällen um die Teilhabe behinderter Menschen geht.
Nach dem modernen Verständnis ist Integration das Einbeziehen von Menschen, die aufgrund ihres Handicaps von vielem ausgeschlossen sind.
Die Forderung nach Inklusion will eine Gesellschaft, in der niemand integriert werden muss, weil niemand ausgeschlossen wurde.
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