Verhaltenstherapeutische (Früh-) Intervention
zum Aufbau von Fähigkeiten und zum Umgang mit Problemverhaltensweisen
Der Fachbereich Autismus arbeitet mit lernpsychologischen und verhaltenstherapeutischen Interventionsverfahren und orientiert sich an der Arbeitshilfe für Jugendämter des LWL und LVR (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß §35a SGB VIII - Eine Arbeitshilfe für Jugendämter).
Spontane, "automatische", "naturalistische" Lernprozesse wie das Imitations- und Modellernen sind bei Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung beeinträchtigt.
Wir nutzen im Rahmen der Intervention die allgemeinen Prinzipien der Lernpsychologie und arbeiten angepasst an die jeweiligen Entwicklungsaufgaben intensiv und in speziellen individualisierten Lernformaten und Umgebungen des Kindes.
"Interventionen, die auf den Aufbau von konkreten Fähigkeiten und die Modifikation von Problemverhaltensweisen abzielen, sollten weitestmöglich in der Alltagsrealtität der Betroffenen angewandt werden, da ein situationsübergreifender Transfer erlernter Inhalte für Menschen mit autistischen Störungen besonders erschwert ist." (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß §35a SGB VIII - Eine Arbeitshilfe für Jugendämter).
Ein wichtiger Bestandteil jeder nachhaltig wirksamen Intervention bei Kindern mit Autismus Spektrum Störung ist die Expertise der Eltern. Innerhalb unseres therapeutischen Angebots beziehen wir die Lebenswelt und das Netzwerk unserer Klienten ein.
Sowohl Eltern, Verwandte und Freunde, als auch Schulen und andere Institutionen sehen wir als Kooperationspartner für die therapeutische Maßnahme.
"Um eine Umsetzung der Inhalte der Therapie in den Alltag zu ermöglichen, ist es unverzichtbar, Eltern und andere Betreuungspersonen intensiv zu schulen und im Idealfall zu Experten für die Störung des eigenen Kindes/ kompetenten Anwendern lernpsychologischer Interventions zu machen."(Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß §35a SGB VIII - Eine Arbeitshilfe für Jugendämter).
"Darüber hinaus haben sich aber vor allem Gruppeninterventionen zu praktischen Förderung sozialer Kompetenzen etabliert, die großenteils als manualisierte Programme zur Verfügung stehen." (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß §35a SGB VIII - Eine Arbeitshilfe für Jugendämter).
Inhalte und Aufbau der therapeutischen Intervention
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